Elternbeteiligung


Eltern haben auf vielfältige Weise die Möglichkeit, die Schule mit zu gestalten. Art- und Umfang der Zusammenarbeit der Gremien sind im Schulgesetz geregelt. Die Mitwirkungsregelungen sind die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern.

Klassenelternbeirat

Jede Klasse wählt bei einer Elternversammlung ihren Klassenelternbeirat, bestehend aus 3-4 Mitgliedern. Sie halten den Kontakt mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer und der Schüler-vertretung und fördern den Austausch der Eltern untereinander. Sie entsenden zudem eine/n Delegierte/n in den Schulelternbeirat.

Pro Schuljahr ergeben sich folgende Termine:

  • 2 Elternabende
  • 2 Zeugniskonferenzen
  • 2 Sitzungen des Schulelternbeirats
  • evtl. Schul- und Fachkonferenzen

Schulelternbeirat

Mindestens zweimal im Jahr treffen sich Vertreter der Klassen und Jahrgänge zur Sitzung des Schulelternbeirats (SEB). Aus jedem Klassenelternbeirat kommt ein stimmberechtigtes Mitglied. Andere interessierte Eltern sind als Gäste willkommen.

Im Schulelternbeirat diskutieren wir Projekte und Anträge der Eltern, aber auch der Schüler, der Lehrerschaft oder der Schulleitung. In diesem Gremium können sich Eltern austauschen und aktuelle Informationen der Schulleitung erhalten.

Die stimmberechtigten Mitglieder wählen einen Vorstand, Delegierte für die Fachkonferenzen und die Schulkonferenz sowie Delegierte für den Kreiselternbeirat.

Fachkonferenzen

In diesen Gremien wird über die Ausgestaltung der Rahmenrichtlinien und Lehrpläne, die Umsetzung der Bildungsstandards, die Einführung neuer Lehrbücher und Anschaffung anderer Unterrichts-materialien sowie über didaktische und methodische Fragen beraten.

Neben den Lehrern der Fachschaft nehmen auch bis zu zwei Vertreter der Eltern ( Kontakt ) mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz tagt mindestens einmal pro Schulhalbjahr und wird von der Schulleitung einberufen. Als oberstes Beschlussgremium der Schule setzt sich die Schulkonferenz zu gleichen Teilen aus Lehrern, Eltern und Schülern zusammen. Die Vertreter der Elternschaft werden im Schulelternbeirat gewählt. Die Schulkonferenz entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten wie zum Beispiel: 

  • Schulprogramm
  • Schulordnung
  • Projektwochen und -tage
  • Sonstige Veranstaltungen
  • Zusammenarbeit mit außerschulischen Organisationen
  • Einrichtung und Umfang von Betreuungsangeboten
  • Unterrichtsformen
  • Leistungsbewertungen
  • Bewegliche Ferientage

Informieren Sie sich auch gern über den Bildungsserver des Landes Schleswig-Holstein.